Pflegegrad 5 erklärt: Maximale Unterstützung für schwerstpflegebedürftige Menschen

Erfolgreiche Kurzzeitpflege

Die Pflege eines geliebten Menschen mit Pflegegrad 5 bringt viele Herausforderungen mit sich. Wenn die Selbstständigkeit fast vollständig verloren geht, stehen Angehörige oft vor der Frage: Wie lässt sich die Pflege bestmöglich organisieren, ohne sich selbst zu überlasten?

Zum Glück gibt es umfangreiche Unterstützungsmöglichkeiten – von finanziellen Leistungen bis hin zu entlastenden Angeboten wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie für eine liebevolle und sichere Versorgung sorgen können.

Zusammenfassung – 7 wichtige Fakten zu Pflegegrad 5

  1. Pflegegrad 5 erhalten Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und einem besonders hohen Pflegebedarf.
  2. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 5 werden durch den MDK oder Medicproof anhand eines Punktesystems geprüft.
  3. Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden.
  4. Wer rund um die Uhr Betreuung benötigt, kann zusätzlich zur häuslichen Pflege auch Nachtpflege in Anspruch nehmen.
  5. Neben der Grundversorgung stehen Sachleistungen wie Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse zur Wohnraumanpassung zur Verfügung.
  6. Angehörige können durch Verhinderungspflege entlastet werden, wenn sie vorübergehend ausfallen oder eine Pause benötigen.
  7. Jede Person, die Pflegegrad 5 hat, kann finanzielle Unterstützung für vollstationäre oder teilstationäre Pflege erhalten.

Pflegegrad 5: Wenn die Selbstständigkeit fast vollständig verloren geht

Pflegegrad 5 wird Menschen zugesprochen, die in ihrem Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen sind. Oft handelt es sich um schwerstpflegebedürftige Personen, die kaum oder gar nicht mehr selbstständig handeln können. Ob durch eine fortgeschrittene Erkrankung, eine schwere körperliche Beeinträchtigung oder einen hohen Pflegebedarf – der Alltag ist ohne eine umfassende Versorgung kaum zu bewältigen. Angehörige stehen dabei oft vor der Herausforderung, die bestmögliche Betreuung sicherzustellen, während sie gleichzeitig mit emotionalen und organisatorischen Belastungen umgehen müssen.

Um diesen Menschen und ihren Familien die notwendige Unterstützung zu bieten, stellt die Pflegeversicherung umfangreiche Leistungen bereit. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es finanzielle Hilfen für die Betreuung, Zuschüsse für Pflegehilfsmittel sowie Möglichkeiten wie Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, um pflegende Angehörige zu entlasten. Wer Pflegegrad 5 erhält, hat Anspruch auf eine umfassende Versorgung – sei es durch einen Pflegedienst, eine vollstationäre Unterbringung oder ergänzende Leistungen, die den Alltag erleichtern.

Voraussetzungen für Pflegegrad 5: Wer hat Anspruch?

Die Einstufung in Pflegegrad 5 erfolgt nicht automatisch, sondern basiert auf einer detaillierten Begutachtung. Menschen, die in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen sind, müssen zunächst nachweisen, dass ihr Pflegebedarf die Voraussetzungen für diese höchste Stufe der Pflegebedürftigkeit erfüllt. Dabei stellt sich für viele die Frage, welche Kriterien erfüllt sein müssen und wie die Antragstellung bei der Pflegekasse abläuft.

Medizinische Einstufung durch den MDK oder Medicproof

Die Feststellung des Pflegegrads übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) für gesetzlich Versicherte oder Medicproof für privat Versicherte. Ein Gutachter beurteilt, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Dabei wird nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige und psychische Verfassung berücksichtigt. Besonders bei schweren Erkrankungen wie fortgeschrittener Demenz oder neurologischen Erkrankungen kann Pflegegrad 5 zugesprochen werden.

Für die Begutachtung besucht ein Prüfer die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Einrichtung, in der sie lebt. Angehörige sollten dabei anwesend sein, um den tatsächlichen Pflegeaufwand genau zu schildern. Auch Dokumentationen des Pflegedienstes oder ärztliche Berichte können hilfreich sein, um den Umfang der Pflegebedürftigkeit nachvollziehbar darzustellen.

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Pflegegrad 5 wird Personen zuerkannt, die eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder eine vergleichbare besondere pflegerische Versorgung benötigen. Die Einstufung erfolgt anhand eines Punktesystems, bei dem verschiedene Lebensbereiche bewertet werden, darunter Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Bewältigung des Alltags.

Ein besonders hoher Unterstützungsbedarf liegt vor, wenn die pflegebedürftige Person ohne Hilfe nicht mehr essen, trinken oder sich eigenständig bewegen kann. Auch Menschen, die eine intensive Betreuung durch einen Pflegedienst oder eine Pflegeperson benötigen, weil sie rund um die Uhr überwacht und versorgt werden müssen, erfüllen meist die Kriterien für Pflegegrad 5.

Der Weg zur Antragstellung bei der Pflegekasse

Um Leistungen für Pflegegrad 5 zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese ist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert und bearbeitet die Anträge auf Pflegeleistungen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, doch anschließend folgt die Begutachtung durch den MDK oder Medicproof.

Es ist ratsam, sich auf den Termin gut vorzubereiten und alle relevanten Unterlagen bereitzuhalten. Pflegende Angehörige sollten ein Pflegetagebuch führen, um den tatsächlichen Aufwand nachvollziehbar zu machen. Wird der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Welche Pflegeleistungen stehen bei Pflegegrad 5 zur Verfügung?

Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf umfangreiche Unterstützung, um den Alltag trotz schwerster Beeinträchtigungen so gut wie möglich zu bewältigen. Die Pflegeversicherung stellt verschiedene Leistungen bereit, die individuell kombiniert werden können, je nachdem, ob die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung erfolgt.

  • Pflegegeld: Wer sich zu Hause von Angehörigen oder einer privaten Pflegeperson betreuen lässt, erhält monatlich eine finanzielle Unterstützung. Dieses Geld kann frei für die Pflege verwendet werden.
  • Pflegesachleistungen: Wird die Pflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, stehen monatliche Mittel zur Verfügung, um professionelle Hilfe für die Versorgung und Betreuung in Anspruch zu nehmen.
  • Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden, falls die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst erfolgt.
  • Entlastungsbetrag: Monatlich gibt es einen zusätzlichen Betrag, der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann, etwa für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen.
  • Pflegehilfsmittel: Kosten für Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte werden erstattet, um die Versorgung zu erleichtern.
  • Verhinderungspflege: Falls die pflegende Person krank ist oder eine Auszeit benötigt, übernimmt die Pflegekasse für eine begrenzte Zeit die Kosten für eine Ersatzpflege.
  • Kurzzeitpflege: Wer vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden kann, hat Anspruch auf einen stationären Pflegeplatz, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder in besonderen Notlagen.
  • Teilstationäre Pflege: Tages- oder Nachtpflegeangebote entlasten Angehörige und bieten Pflegebedürftigen eine professionelle Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses.
  • Vollstationäre Pflege: Falls eine häusliche Versorgung nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim.

Diese Leistungen helfen dabei, die bestmögliche Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig pflegende Angehörige zu entlasten. Welche Unterstützung im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem Pflegebedarf ab.

Pflegegrad 5: Zusätzliche Leistungen für Betroffene und Angehörige

Neben den grundlegenden Pflegeleistungen gibt es weitere Unterstützungsangebote, die Ihnen den Alltag erleichtern und Sie als pflegende Angehörige entlasten. Gerade bei schwerstpflegebedürftigen Menschen sind zusätzliche Hilfen wichtig, um eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen und den Pflegealltag für alle Beteiligten weniger belastend zu gestalten. Die Pflegeversicherung stellt Ihnen hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung, die gezielt für ergänzende Versorgungsangebote genutzt werden können.

Damit die Pflege so angenehm und sicher wie möglich gestaltet wird, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Mobilitätshilfen. Zudem steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu, den Sie für Betreuungsangebote oder haushaltsnahe Dienstleistungen einsetzen können. Falls Sie eine Pause von der Pflege benötigen oder durch eigene Verpflichtungen verhindert sind, haben Sie Anspruch auf Verhinderungspflege, sodass Ihr Angehöriger in dieser Zeit optimal versorgt bleibt.

Sollte eine vorübergehende Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses erforderlich sein, können Sie die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer schwierigen Pflegesituation. Auch für die vollstationäre Pflege gibt es finanzielle Zuschüsse, um den Eigenanteil zu reduzieren. Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten, damit Sie die bestmögliche Pflege und Betreuung sicherstellen und sich selbst nicht überlasten.

Pflegegrad 5 und die Wahl der Pflegeform

Die Entscheidung, wie Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch mit Pflegegrad 5 versorgt werden soll, ist nicht leicht. Jeder hat individuelle Bedürfnisse, und nicht jede Familie kann die Pflege allein bewältigen. Während viele Betroffene möglichst lange zu Hause bleiben möchten, ist für andere eine vollstationäre Versorgung die beste Lösung. Damit Sie die richtige Wahl treffen, gibt es verschiedene Pflegeformen, die an Ihre persönliche Situation angepasst werden können.

Häusliche Pflege: Unterstützung durch Angehörige und Pflegedienste

Wenn Sie sich für die häusliche Pflege entscheiden, können Sie als Angehörige die Betreuung übernehmen und dafür Pflegegeld erhalten. Falls Sie zusätzlich Unterstützung durch einen Pflegedienst benötigen, stehen Ihnen Pflegesachleistungen zur Verfügung. So lassen sich Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Hilfe bei der Mobilität professionell begleiten.

Damit Sie als pflegende Angehörige entlastet werden, gibt es Leistungen wie die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag, mit denen Sie Betreuung und Hilfen finanzieren können. Auch Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Aufstehhilfen erleichtern den Alltag. Dennoch ist die häusliche Pflege anspruchsvoll, sowohl körperlich als auch emotional. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten, um alle Möglichkeiten optimal zu nutzen.

Vollstationäre Versorgung: Kosten und Eigenanteil im Pflegeheim

Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, kann eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim notwendig werden. Hier erhalten Pflegebedürftige eine rund um die Uhr Betreuung, inklusive medizinischer Versorgung, Ernährung und täglicher Pflege durch Fachkräfte. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, aber es bleibt ein Eigenanteil, den Sie oder Ihre Angehörigen selbst tragen müssen.

Die Wahl des richtigen Pflegeheims ist eine wichtige Entscheidung. Achten Sie auf eine gute Pflegequalität, ein angenehmes Umfeld und eine Einrichtung, die auf bestimmte Erkrankungen spezialisiert ist, falls das notwendig sein sollte. Wenn Sie sich frühzeitig informieren, haben Sie die Möglichkeit, eine passende Einrichtung zu finden, in der sich Ihr Angehöriger wohlfühlen kann.

Nachtpflege und teilstationäre Betreuung als Alternativen

Falls eine vollstationäre Pflege noch nicht notwendig ist, können Sie teilstationäre Angebote in Betracht ziehen. Tagespflege-Einrichtungen bieten professionelle Betreuung tagsüber, während Sie als Angehörige abends wieder die Versorgung übernehmen. Das gibt Ihnen mehr Flexibilität und sorgt dafür, dass Ihr Angehöriger tagsüber aktiv bleibt und soziale Kontakte pflegt.

Auch die Nachtpflege kann eine wertvolle Unterstützung sein. Wenn Ihr Angehöriger in der Nacht verstärkt Hilfe benötigt, können spezielle Einrichtungen eine sichere Betreuung gewährleisten, während Sie sich erholen. Diese Angebote sind eine gute Möglichkeit, häusliche Pflege mit professioneller Unterstützung zu kombinieren, ohne dass eine komplette vollstationäre Versorgung notwendig wird.

Pflegegrad 5 beantragen: Schritt für Schritt zur Unterstützung

Damit Sie oder Ihr Angehöriger die notwendige Pflege und finanzielle Unterstützung erhalten, muss ein Antrag auf Pflegegrad 5 bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Prozess kann zunächst kompliziert erscheinen, aber wenn Sie die einzelnen Schritte kennen, lässt sich der Antrag gezielt vorbereiten.

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Melden Sie sich bei der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, und stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen. Dies kann formlos per Telefon, E-Mail oder Brief erfolgen. Die Pflegekasse sendet Ihnen anschließend die erforderlichen Unterlagen zu.
  2. Termin zur Begutachtung vereinbaren: Nach Eingang des Antrags wird ein Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) für gesetzlich Versicherte oder mit Medicproof für privat Versicherte angesetzt. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung, um den tatsächlichen Pflegebedarf zu bewerten.
  3. Vorbereitung auf die Begutachtung: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie über mehrere Tage hinweg dokumentieren, welche Unterstützung im Alltag notwendig ist. Halten Sie ärztliche Berichte, Nachweise über Krankenhausaufenthalte und Dokumentationen des Pflegedienstes bereit. Falls möglich, sollten Sie als pflegende Angehörige beim Termin anwesend sein, um den Pflegeaufwand detailliert zu schildern.
  4. Die Begutachtung durch den MDK oder Medicproof: Der Gutachter überprüft, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist und bewertet verschiedene Kriterien, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Ernährung, Kommunikation und Pflegeaufwand. Je nach Punktzahl wird über den Pflegegrad entschieden. Bei schwerster Beeinträchtigung wird Pflegegrad 5 zuerkannt.
  5. Bewilligung oder Ablehnung des Antrags: Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid von der Pflegekasse, in dem der Pflegegrad festgelegt wird. Falls Pflegegrad 5 bewilligt wird, erhalten Sie direkt eine Übersicht über die verfügbaren Pflegeleistungen.
  6. Widerspruch bei Ablehnung oder zu niedriger Einstufung: Falls der Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad vergeben wird, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird der Fall erneut geprüft, und Sie können zusätzliche ärztliche Gutachten oder weitere Nachweise einreichen.
  7. Nutzung der bewilligten Pflegeleistungen: Sobald der Antrag genehmigt ist, können Sie die passenden Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie, ob Sie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beiden nutzen möchten. Falls eine vollstationäre Versorgung notwendig ist, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Die Beantragung von Pflegegrad 5 erfordert Geduld, aber mit der richtigen Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihr Angehöriger die bestmögliche Unterstützung erhält. Lassen Sie sich nicht entmutigen und nutzen Sie alle verfügbaren Leistungen, um die Pflege zu erleichtern.

Fazit: Die bestmögliche Unterstützung für Pflegegrad 5 sichern

Wenn Sie oder ein Angehöriger Pflegegrad 5 haben, stehen Ihnen umfangreiche Pflegeleistungen zur Verfügung, die den Alltag erleichtern und die bestmögliche Versorgung sicherstellen. Ob häusliche Pflege, vollstationäre Betreuung oder teilstationäre Angebote – die Pflegeversicherung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um individuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen. Nutzen Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen, um sich selbst und Ihre Angehörigen bestmöglich zu entlasten. Eine frühzeitige Planung hilft, die passende Pflegeform zu finden und finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen.

Um Sie in der täglichen Pflege zu unterstützen, können Sie bei uns kostenlos eine Pflegebox bestellen. Diese enthält wichtige Pflegehilfsmittel, die Ihnen die Versorgung erleichtern – von Desinfektionsmitteln über Einmalhandschuhe bis hin zu Bettschutzeinlagen. Die Kosten werden direkt von der Pflegekasse übernommen, sodass für Sie keine zusätzlichen Ausgaben entstehen. Bestellen Sie noch heute Ihre kostenlose Pflegebox und sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht!

FAQ – Häufige Fragen zu Pflegegrad 5

Wie hoch ist der monatliche Betrag für Pflegegrad 5?

Bei Pflegegrad 5 erhalten Sie verschiedene finanzielle Leistungen. Wenn Sie sich für Pflegegeld entscheiden, stehen Ihnen 947 Euro monatlich zur Verfügung. Falls Sie stattdessen Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, beträgt der monatliche Höchstbetrag 2.200 Euro. Zusätzlich können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nutzen. Falls eine vollstationäre Pflege notwendig ist, übernimmt die Pflegekasse 2.005 Euro pro Monat der Kosten.

Pflegesachleistungen sind finanzielle Mittel, die Sie für die professionelle Versorgung durch einen Pflegedienst nutzen können. Sie stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Ihr Angehöriger zu Hause gepflegt wird und ein ambulanter Dienst Aufgaben wie Körperpflege, Mobilitätshilfe oder medizinische Versorgung übernimmt. Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt vom Pflegegrad ab – bei Pflegegrad 5 können Sie monatlich 2.200 Euro für diese Dienstleistungen nutzen.

Neben den finanziellen Unterstützungen gibt es auch verschiedene Sachleistungen, die Ihnen zustehen. Dazu gehören Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern, wie Pflegebetten, Lagerungshilfen, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte. Diese Sachleistungen werden entweder direkt von der Pflegekasse übernommen oder über eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro finanziert. Auch Hilfsmittel zur Wohnraumanpassung, wie Treppenlifte oder Haltegriffe, können über die Pflegekasse bezuschusst werden.

Ja, Sie können Pflegegeld mit anderen Leistungen kombinieren. Falls Angehörige die Pflege teilweise übernehmen, aber zusätzlich ein Pflegedienst benötigt wird, können Sie eine Kombinationsleistung nutzen. Dabei erhalten Sie einen anteiligen Betrag aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Auch Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich mit Pflegegeld verbinden. Falls Sie eine vollstationäre Pflege wählen, entfällt das Pflegegeld, da die Pflegekasse einen festen Zuschuss direkt an die Einrichtung zahlt.

Verhinderungspflege steht Ihnen zu, wenn Ihre Pflegeperson vorübergehend ausfällt, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall für bis zu 6 Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflege, etwa durch einen Pflegedienst oder eine andere Betreuungsperson. Der maximale Erstattungsbetrag liegt bei 1.612 Euro pro Jahr. Falls die Kurzzeitpflege nicht genutzt wird, können bis zu 2.418 Euro für die Verhinderungspflege beantragt werden.

Newsletteranmeldung

Abonnieren Sie unseren Newsletter für aktuelle Informationen und Neuigkeiten.

Mit dem Abonnieren stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu.

Pflegestufe 4 Voraussetzungen: Was Sie wissen müssen, um Unterstützung zu erhalten

Pflegestufe 4 Voraussetzungen: Was Sie wissen müssen, um Unterstützung zu erhalten

Wenn ein geliebter Mensch plötzlich immer mehr auf Hilfe angewiesen ist, stehen viele Angehörige vor ...
Weiterlesen
Pflegestufe 3 Voraussetzungen: Was Sie wissen müssen, um richtig zu handeln

Pflegestufe 3 Voraussetzungen: Was Sie wissen müssen, um richtig zu handeln

Wenn ein Mensch, den Sie lieben, Schritt für Schritt seine Selbstständigkeit verliert, bringt das viele ...
Weiterlesen
Pflegestufe 2 Voraussetzungen: Was Pflegebedürftige und Angehörige wissen müssen

Pflegestufe 2 Voraussetzungen: Was Pflegebedürftige und Angehörige wissen müssen

Wenn die Kraft im Alltag nachlässt, selbst einfache Aufgaben zunehmend schwerfallen und die Sorge um ...
Weiterlesen
Pflegestufe 1 Voraussetzungen: Was Sie wissen müssen, um Unterstützung zu erhalten

Pflegestufe 1 Voraussetzungen: Was Sie wissen müssen, um Unterstützung zu erhalten

Wenn Sie oder ein Familienmitglied zunehmend Unterstützung im Alltag benötigt, steht häufig die Frage im ...
Weiterlesen
Pflegestufen Voraussetzungen: Ihr Weg zur richtigen Unterstützung im Alter

Pflegestufen Voraussetzungen: Ihr Weg zur richtigen Unterstützung im Alter

Wenn die Fähigkeiten im Alter nachlassen, wird der Pflegegrad entscheidend, um Pflege und Leistungen für ...
Weiterlesen
Notrufuhren für Senioren: Mehr Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität

Notrufuhren für Senioren: Mehr Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität

Das Älterwerden bringt besondere Herausforderungen mit sich, vor allem wenn es um Sicherheit und Selbstständigkeit ...
Weiterlesen
Nach oben scrollen